Unser Verein
Das Vereinsleben unter den Bedingungen des Bundeskleingartengesetzes
Am 22.06.1990 wurde die erste Satzung nach der Wende beschlossen und es erfolgte die Registrierung unseres Vereins beim Amtsgericht Dresden unter der Nr. I / 565.
Nach dem Wegfall zentralistischer Strukturen wurde eigen- verantwortlich das Vereinsleben nach dem Bundeskleingartengesetz organisiert.
Auszug aus dem Bundeskleingartengesetz:
Kleingärten haben heute in unserer arbeitsteiligen Industriegesellschaft eine wichtige sozialpolitische Bedeutung. Sie stellen einen notwendigen Ausgleich zu den Mängeln im Wohnbereich und im Wohnumfeld dar und verbessern wesentlich die Lebensverhältnisse des Kleingärtners und seiner Familie. Kleingärten vermitteln ein Stück Natur in den Großstädten.
Ein Kleingarten ist bezahlbar.
Im Durchschnitt fallen für einen 200 qm großen Garten im Jahr Gebühren von 150,00 € an, unabhängig von der Größe der Familie.
Die Drittelnutzung ist bei der Parzellenbewirtschaftung einzuhalten! Ein Drittel für den Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf. Ein Drittel für Blumen, Ziersträucher und Rasen. Ein Drittel für Laube, Terrasse und Wege.
Wir sind Teil des Kleingartenpark „Hansastraße“
Der Kleingartenpark „Hansastraße“ ist ein Verbund von 16 Kleingartenanlagen mit 1734 Parzellen auf einer Fläche von 45 ha.
Es gibt eine Kombination aus privat genutzten Parzellen, Vereinsflächen und öffentlich zugänglichen Grünflächen die auch von den Gartenfreunden gepflegt werden. Der Kleingartenpark „Hansastraße“ erfüllt städtebauliche, ökologische und soziale Funktion. Es gibt in unseren Gartenanlagen attraktive Spazierwege, Verweilplätze im Grünen, Sehenswürdigkeiten, Traditions- und Lehrgärten, Spielareale für Kinder und gepflegte Gartenlokale.
Anwohnern und Naturliebhabern bieten wir die Möglichkeit, am Leben der Vereine des Kleingartenparks teilzunehmen und sich in den Gartenanlagen des Parks zu erholen.