Hinweise zu baulichen Veränderungen
Die Baubestimmungen der RKO sind detailliert und eindeutig und somit eine präzise Grundlage für Bautätigkeiten. Vor Beginn sämtlicher baulicher Veränderungen ist ein Antrag auf Baugenehmigung beim Vorstand zu stellen. Entsprechende Formulare werden auf Anfrage ausgehändigt. Bauanträge müssen vom Pächter original unterschrieben sein und können entweder in den Vereinsbriefkasten geworfen werden oder als Scan an baubeauftragter@kgv-fortschritt-1.de geschickt werden. Skizzen helfen die Situation besser einzuschätzen.
Zu den fest verbauten Anlagen gehören: Veränderung an Laube/Schuppen, fest verbaute Sandkästen (ab 2 x 2m), Kinderspielplatz, Feuchtbiotop und/oder Gewächshaus/Frühbeet. Gewächshäusern und Frühbeeten sind prinzipiell bis zu einer Größe von 12 m² Grundfläche und einer max. Höhe von 2,5 m sowie einem Grenzabstand von 1 m ist zulässig. Bei zweckfremder Nutzung ist das Gewächshaus zu entfernen. Der Verein begrüßt die Errichtung von kleinen Feuchtbiotopen. Dabei sollen diese 8 m² und eine Tiefe von 1,10 m nicht überschreiten und einen flachen Randbereich aufweisen. Der Pächter muss auf die Verkehrssicherung achten.
Folgende weitere Regelungen treffen für zeitlich begrenzte (in der Saison) Aufstellungen zu:
- Das zeitlich befristete Aufstellen (max. 72 Std.) eines handelsüblichen Partyzeltes (maximal 10 m² Grundfläche) ist statthaft, wenn die 1/3-Teilung im eigenen Garten eingehalten und die Vegetation im Nachbargarten nicht behindert wird.
- Transportable Kinderbadebecken mit maximal 3000 l (= 3m³) Inhalt, einer max. Füllhöhe von 50 cm und einer Oberkante von nicht mehr als 60 cm können den Sommer über aufgestellt werden. Bis 2009 gestattete größere Badebecken mit einem Durchmesser bis zu 3,6 m dürfen, wenn sie die kleingärtnerische Nutzung nicht beeinträchtigen, weiterhin genutzt, aber nicht durch gleichgroße ersetzt werden. In allen Fällen ist der Einsatz von chemischen Wasserzusätzen nicht gestattet. Es ist ferner auf eine wasserschutzkonforme Entsorgung zu achten. Badewasser ist Grauwasser.
Nicht zulässig ist die Errichtung von Schuppen, freistehenden Toiletten und festen Feuerstellen mit Schornstein.
Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung oder sonstiger rechtswidriger Nutzung des Kleingartens ist der Pächter zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.
Bauantrag hier herunterladen:
Antrag zur Errichtung bzw. Veränderung von baulichen Anlagen (Bauantrag)
Rahmenkleingartenordnung
Auf Grund eines europäischen Beschlusses und der darauffolgenden Auflage des Eichamtes, ist der Verein, als Betreiber der Elt.-Anlage, verpflichtet, dass die Zähler im Unterzählbereich, die zu Verrechnungszwecken genutzt werden, geeicht sein müssen. Das betrifft unsere Wasser- und Elt. Zähler. 2017 wurde angefangen das Schritt für Schritt zu realisieren. Der Stand Feb. 2019, wo Wechselprotokolle vorliegen, ist bei 50%. Wir bitten die säumigen Pächter, sich umgehend zu bemühen, dem Vorstand Wechselprotokolle vorzulegen. Andernfalls droht die Beendigung der Stromzufuhr.
Tipps für die Pächter:
1. Der Elt-Zähler muss mit einer gelben Eichmarke versehen sein, auf der das Eichjahr
markiert ist. Diese Zähler können bezogen werden bei „Conrad“, „Amazon“ oder
der DREWAG.
2. Das Wechseln der Zähler, im Unterzählbereich, darf jeder ausgelernte Elektriker.
Wichtig ist ein Wechselprotokoll. Das Protokoll muss enthalten:
- Datum des Wechsels
- Eichjahr (siehe gelber Aufkleber)
- Zählerstände: alt/neu
- Plombiert im Anschlussbereich: ja/nein
- Name des Fachmannes
Bei evtl. Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Jobst (vereinselektriker@kgv-fortschritt-1.de).
Alle Infos als PDF
Für die Gärten, die eine abflusslose Grube besitzen, bitte ich folgende Angaben zu beachten:
- Folgende Termine/Zeitfenster sind 2019 mit der Stadtentwässerung abgesprochen: Ende April, Juli, und Oktober. Es müssen mind. 3 Gruben gleichzeitig entleert werden, idealerweise in der gleichen Gegend.
- Für eine Terminkoordination müssen sich die Pächter an Uwe Beitlich wenden (Mobil: 0162 6378087, uwe.beitlich@gmail.com). Die Pächter werden ferner darauf hingewiesen, dass sie (1) an dem Termin anwesend sein müssen, und (2) der Durchgang des Schlauches durch den Garten bis zur Grube gewährleistet sein muss.
- Die Gruben müssen über einen Dichtheitsnachweis verfügen. Wir bitten die betroffenen Gärten uns eine Kopie dieses Nachweises per email oder per Einwurf in den Vorstandsbriefkasten zukommen zu lassen! Die Firma Nehru führt diese Nachweise durch.
- Die Gruben MÜSSEN min. einmal im Jahr entleert werden (auch wenn sie nicht voll sind).