Garten kündigen
Sie wollen ihren Unterpachtvertrag kündigen? Dann bitten wir Sie, wie folgt vorzugehen und folgendes zu beachten:
- Prinzipiell erfolgt die Kündigung zum Saisonende. In Ausnahmefällen kann dies auch eher der Fall sein. Wir versuchen die Gärten so schnell wie möglich zu vergeben. Dies hängt aber auch von der Erreichbarkeit der Parteien ab.
- Der letzte Termin zur fristgerechten Kündigung zum 31.11. des jeweiligen Jahres ist der dritte Werktag des Monats Juli. Kündigungen außerhalb der Frist werden nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen angenommen.
- Bitte SCHRIFTLICH kündigen. Am besten per Brief oder als Scan per E-Mail. Die Kündigung muss von ALLEN Pächtern der Parzelle unterschrieben sein. Sonst ist diese ungültig. Auch sind Kündigungen mit besonderen Nachfolgewünschen ungültig.
- Es fällt eine Kündigungsgebühr an.
- Vor der Kündigung klären:
- Ist die Elektrik geeicht und haben Sie uns ein Wechselprotokoll zukommen lassen?
- Ist die Wasseruhr geeicht und haben Sie uns die Informationen zukommen lassen?
- Haben Sie Maßnahmen ergriffen, um die Einleitung von Fäkalien zu unterbinden?
- Sollten Sie diese Fragen mit Nein beantworten, ist dringender Handlungsbedarf von Ihrer Seite nötig.
- Wann wurde der Garten zuletzt geschätzt? Die Schätzung gilt für 1 Jahr, danach ist eine neue notwendig. Sie müssen bei dem Schätztermin anwesend sein und den Schätzer bezahlen. Die Schätzer legen einen Termin fest (meist Samstag vormittags).
- Sollten sie unerlaubte Gehölze (z.B. Weiden oder Koniferen) in Ihrem Garten haben, ein 2. Gebäude oder ihre bebaute Fläche grösser als die zulässigen 24m2 sein (außer bei Bestandsschutz von Gebäuden, die vor dem 3.10.1990 ordnungsgemäß errichtet wurden), müssen diese auf Ihre Kosten entfernt und entsorgt werden.
- Wir haben derzeit eine lange Warteliste. Bitte schlagen Sie KEINEN Nachpächter vor.
- Kommen Sie bei Fragen in unsere Sprechstunden. Wir können versuchen Ihnen zu helfen.