Unkraut am Außenzaun
Wir möchten Euch aus gegebenen Anlass auf die Kleingartenordnung unseres Vereins hinweisen, die jeder Pächter mit Vertragsabschluss angenommen hat:
„Der Pächter ist verpflichtet, dem am Kleingarten vorbeiführenden Weg bis zur Wegmitte bzw. vollständig (!!!), wenn vis-a-vis kein Garten bzw. Pächter vorhanden ist, von Unkraut und Bemoosung freizuhalten. Die Nutzung von Salz, Essig, Herbiziden oder anderen „Unkrautvernichtern“ ist nicht gestattet.“
Diese Arbeit gehört zur Pflicht eines jeden Pächters und gelten nicht als gemeinnützige für den Verein zu leistende Pflichtstunden. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht, darf der Verein gem. Unterpachtvertrag § 9 Abs. 3 die Arbeit von einer Firma auf Kosten der Pächter erledigen lassen. Wir legen Euch also ans Herz Euren Pflichten nachzukommen.